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  • Garantie und Gewährleistung VS. Handyversicherung

Kaum eine Sache ist in den letzten Jahren wichtiger geworden als unser Smartphone.

Aus der gesetzlichen Gewährleistung haftet der Händler dafür, dass das Handy zum Übergabezeitpunkt (erstmaliges in Händen halten) fehlerfrei ist. Zeigt man als Käufer einen Fehler in den ersten 6 Monate nach Kauf an, dann wird man gesetzlich von der Vermutung unterstützt, dass dieser bei Übergabe bereits bestanden hat. Erst ab dem 7. bis zum 24. Monat muss man beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorgelegen ist . Die Gewährleistungsfrist für Handys beträgt zwei Jahre.

Bei der Herstellergarantie verspricht der Hersteller, dass das Handy in einem gewissen Zeitraum (ab Kaufdatum) fehlerfrei funktioniert. Je nach Handyhersteller variiert die Garantiezeit für Material- und Herstellungsfehler zwischen 12 und 24 Monaten.

Achtung: Wird das Handy getauscht, dann beginnt die zweijährige Gewährleistungsfrist völlig von Neuem zu laufen; bei einer Handyreparatur hingegen nur für die reparierten bzw. getauschten Teile.

Die häufig auftretenden Sturz-/Bruch-Schäden bzw. Displaybrüche entstehen durch ungeschicktes Hantieren und sind somit leider kein Gegenstand von Herstellergarantie oder Gewährleistung. Ebenso bei Feuchtigkeitsschäden – hier kann man nur dann Ansprüche aus Herstellergarantie und Gewährleistung geltend machen, wenn das Smartphone eigentlich wasserdicht sein müsste und dennoch ein Feuchtigkeitsschaden auftritt. Nach Ablauf der Garantie- und Gewährleistungsfrist kann man auftretende Produktmängel nur über die Garantieverlängerung der Handyversicherung abwickeln.

Klarerweise gibt es auch bei der Handyversicherung einige Ausnahmen, über die man vorher Bescheid wissen sollte.

Kontaktieren Sie uns gern für einen Vergleich oder weitere Infos zu den Handyversicherungen.